In unserer Mitgliederversammlung am 27.02. haben wir uns mit einigen Anträge zu wichtigen politischen Fragestellungen positioniert. Zum kommenden Landesparteitag haben wir ganze zehn Anträge eingereicht. Hier unsere Forderungen.

1. Aus Gerechtigkeitsgründen und zur Stabilisierung der Staatsfinanzen wird die Vermögensteuer nach dem Vermögensteuergesetz (VStG) wiederbelebt.

Vermögen oberhalb eines Freibetrages von 1 Million € wird wieder mit 1 % pro Jahr besteuert werden. Grundlage der Berechnung der Steuer sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.06.1995 (2 BvL 37/91) aufgestellt hat.

2. Die SPD setzt sich dafür ein, dass zu den im Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten europäischen Grundfreiheiten (freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, sowie der Dienstleistungsfreiheit und dem freien Kapital- und Zahlungsverkehr) für die Angehörigen aller Mitgliedsstaaten soziale Grundrechte geschaffen werden, die einen Schutz vor Ausbeutung garantieren, Krankenversicherungsschutz für alle EU-BürgerInnen beinhalten, soziale Mindeststandards sicherstellen und auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet sind.

3. Die SPD setzt sich dafür ein, dass die gesetzliche Krankenversicherung zur Stärkung des Solidarprinzips und Senkung des Beitrags bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungen nach dem SGB V weiterentwickelt wird zur gesetzlichen Bürgerpflichtversicherung für alle unter Einbeziehung aller Einkunftsarten (auch Spekulationsgewinne und Kapitaleinkünfte) und unter Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze.

4. Die SPD nominiert in Zukunft parteiintern die KanzlerkandidatInnen zur Bundestagswahl durch eine geheime Urwahl aller SPD-Mitglieder.

5. Der Vorstand des einer Parteiebene wird beauftragt spätestens ein Jahr nach einem Parteitag einen Bericht über den Stand der Umsetzung aller Parteitagsanträge zu erstatten. Dieser Bericht ist allen Parteitagsdelegierten und den jeweiligen Antragstellern zugänglich zu machen.

6. Die Antragskommission eines UB-Parteitages wird beauftragt künftig bei allen Entscheidungen mit dem Tenor „Erledigt durch…“ präzise anzugeben, welche Passage in einem anderen, zur Zustimmung empfohlenen Antrag den Erledigungsvermerk rechtfertigt.

7.Die SPD setzt sich zur Stärkung der guten Arbeit für eine massive Einschränkung der Leiharbeit, gegen deren Missbrauch und für eine ersatzlose Abschaffung der Öffnungsklausel des § 9 Nr.2 2. Halbsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ein.

8. Die SPD schließt auch vor dem Hintergrund bevorstehender Wahlen Koalitionen mit demokratischen Parteien nicht von vornherein aus. Maßgeblich für Koalitionsbildungen nach Wahlen sind ausschließlich die politisch-inhaltlichen Schnittmengen.

9. Die SPD setzt sich dafür ein, dass entsprechend dem Konnexitätsprinzip die Aufwendungen für alle Aufgaben, die den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgaben auferlegt worden sind und auferlegt werden, jeweils vollständig von derjenigen Körperschaft erstattet werden, die die jeweilige Aufgabe der Kommune auferlegt hat.

Um die Städte und Gemeinden auch hinsichtlich der Aufgaben aus dem freiwilligen Wirkungskreis wieder handlungsfähig zu machen, soll zur weiteren Stärkung der Kommunalfinanzen ein um weitere 2 Prozentpunkte höherer Anteil an der Einkommensteuer den Gemeinden nach Art 106 Abs.3 iVm. 5 GG zustehen (bisher 15 % des Steueraufkommens).

10. Die SPD setzt sich dafür ein, dass denjenigen Gastronomiebetrieben (Diskotheken) rechtliche Konsequenzen drohen, die Menschen aus diskriminierenden Motiven keinen Einlass gewähren.