Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung am 28.06.2018 hatten wir die Ehre,
Ernst-Gottfried Mahrenholz, Richter am BVerfG a.D.
in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.

E.-G. Mahrenholz

Ernst-Gottfried Mahrenholz, geboren 1929, hat als Kind den zweiten Weltkrieg miterlebt und sich nach dem Krieg und seiner Schulzeit zunächst für ein Studium der Theologie, Psychologie und Philosophie und im Anschluss daran für Rechtswissenschaften entschieden. Er hat die Befähigung für das Richteramt erworben und sich in Niedersachsen als Staatssekretär, Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei unter Alfred Kubel und als niedersächsischer Kultusminister für die Umsetzung sozialdemokratischer Politik in Niedersachsen erfolgreich eingesetzt.

Als langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht und deren Vizepräsident auch zur Zeit der deutschen Einheit hat er mit richtungsweisenden Grundsatzentscheidungen (u. a. zur langjährigen Freiheitsstrafe, zum Schwangerschaftsabbruch und zur Unschuldsvermutung) die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland mit geprägt.

Über diese und andere Fragen konnten wir mit ihm ausführlich diskutieren. Es war für uns eine Lehrstunde im Gebiet: Entwicklung der Bundesrepublik und die Bedeutung der SPD in dieser Zeit. Aber auch, was können wir daraus für die heutige Zeit lernen. (wh)